Es geht um eine Ausweitung der kostenfreien Schülerbeförderung über die nächstgelegene Schule und über die 10. Klasse hinaus. Damit soll sowohl der Tatsache der freien Schulwahl als auch der Gleichstellung der Schulabschlüsse Rechnung getragen werden. Insbesondere im ländlichen Raum ist zum Erreichen eines höheren und/oder weiteren Bildungsabschlusses zum Teil mit langen und auch teuren Wegstrecken für die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern zu rechnen. Um zu verhindern, dass Schülerinnen und Schüler für ihre Busfahrkarten jobben gehen müssen, anstatt sich auf das Lernen konzentrieren zu können, ist die Ausweitung der kostenfreien Schülerbeförderung notwendig. Dies betrifft auch das Überschreiten von Kreisgrenzen, da zur freien Schulwahl auch die Wahl auf eine Schule außerhalb der Kreisgrenzen fallen kann. Da sich der Busverkehr hauptsächlich als Schülerbeförderungsverkehr in den Kernzeiten darstellt, ist auch die Ausweitung auf den Verkehrsträger Bahn notwendig, um so die eigenständige Mobilität von Schülerinnen und Schülern zu erhöhen.
Text: Michael Wolpmann