Eher Selbstverständlichkeit als Erfolg

Martin Habersaat: Dass die Schulträger binnen mehr als zwei Jahren die ihnen zugedachten Mittel abgerufen haben, ist eher eine Selbstverständlichkeit als ein Erfolg.

Martin Habersaat Bild: Philip Häniche

Zur Umsetzung des DigitalPakts Schule in Schleswig-Holstein erklärt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Martin Habersaat:

„Dass die Schulträger binnen mehr als zwei Jahren die ihnen zugedachten Mittel abgerufen haben, ist eher eine Selbstverständlichkeit als ein Erfolg. Man stelle sich vor, es gäbe Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein, denen der Digitalpakt bewusst vorenthalten würde. Schlimm genug, dass so Vieles so lange dauerte und bis heute noch dauert. Scheinbar kann die Bildungsministerin keine Erfolge vorweisen und versucht sich stattdessen mit Selbstverständlichkeiten zu schmücken.

Traurig: Im Verhältnis wurden die Kommunen beim Digitalpakt nirgends so schlecht unterstützt wie in Schleswig-Holstein. Länder und Schulträger sollten gemeinsam einen Eigenanteil von zehn Prozent der Mittel leisten. Außerdem sollten die Länder sicherstellen, dass finanzschwache Kommunen auch teilnehmen können. Schleswig-Holstein beteiligte sich an diesem Eigenanteil überhaupt nicht und verlangte stattdessen von den solventen Kommunen 15 Prozent Eigenanteil, um den anderen diesen Anteil erlassen zu können. Ministerin Prien setzte hohe bürokratische Hürden und konnte sich erst im August 2021 zu einem verschlankten Fast-Track-Verfahren durchringen – zu diesem Zeitpunkt waren andere Länder bereits fast fertig. Schon oft kritisiert wurde das falsche Grundverständnis dieser Landesregierung von der Digitalisierung der Schulen. Die Landesregierung verlangte von Schulen und Schulträgern, das Rad jeweils überall neu zu erfinden. Kein Unternehmen käme auf die Idee, in jeder seiner Filialen eine eigene Lösung für die Digitalisierung entwickeln zu lassen.

Zum Hintergrund:

Im Februar 2019 einigten sich Bund und Länder auf einen Digitalpakt für Schulen in Deutschland. Fünf Milliarden Euro Bundesmittel sollten nach einem Beschluss der Großen Koalition in fünf Jahren fließen. Im März 2019 erfolgte die finale Beschlussfassung durch den Bundesrat. Am 16. September 2019 veröffentlichte die Landesregierung die Förderrichtlinie für Schleswig-Holstein. Den Bundesvorgaben gemäß wurde jedem Schulträger zu diesem Zeitpunkt mitgeteilt, welcher Betrag für ihn zur Verfügung steht und es wurde den Schulträgern bis zum 31. Dezember 2022 Zeit gegeben, diese Mittel zu beantragen. Zum Vergleich: Sachsen legte die Richtlinie am 21. Mai 2019 vor und setzte eine Frist bis zum 30. Juni 2020. Hier waren denn in der Corona-Krise auch bereits konkrete Erfolge zu besichtigen.“

Martin Habersaat